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NEWS: 09. Juli 2009

Einführungsveranstaltung Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in 2009 – 2011 in den Räumen des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart am Montag, 15. Juni 2009 in der Zeit von 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Am 15.06.2009 war es wieder so weit..... Im Rahmen des neuen Fachstudiengang der Geprüften Rechtsfachwirte hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Teilnehmer zu einer Einführungsveranstaltung mit anschließender geselliger Runde eingeladen.

Erschienen waren nahezu 100 Teilnehmer des beginnenden Fachstudiengangs. Seitens der Rechtsanwaltskammer Stuttgart waren Rechtsanwältin Andrea Hartmann als Vorsitzende der Ausbildugsabteilung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart sowie Geschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Thomas A. Degen anwesend. Für Präsident RA Frank E. R. Diem und die für das Fortbildungsinstitut zuständigen Präsidiumsmitglieder Dr. Frank J. Hospach und Dr. Alexandra Schmitz, die aufgrund von Terminen bei der Satzungsversammlung der BRAK verhindert waren, eröffnete Rechtsanwältin Andrea Hartmann die Festveranstaltung. Im Übrigen waren Frau Ulla Rauleder-Roelle, die bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart u.a. für die Organisation des Fachstudiengangs und die Prüfungs verantwortlich ist, sowie Frau Carmen Rothenbacher, die u.a. für den Bereich der Dozenten und Skripte verantwortlich ist, erschienen.

Rechtsanwältin Hartmann führte in ihrer feierlichen Ansprache aus, dass auch der neue Fachstudiengang sehr große Resonanz erfahren habe. So sind im Fachstudiengang 2009 – 2011 seitens der Rechtsanwaltskammer Stuttgart insgesamt 136 Teilnehmer zugelassen worden.

Rechtsanwältin Hartmann betonte ausdrücklich, dass Bildung an oberster Stelle stehe und dass man in der heutigen Berufswelt nur bestehen könne, wenn man „up to date“ sei und sich auch ständig fort- bzw. weiterbilde. Gerade der Fachstudiengang zum Geprüften Rechtsfachwirt sei hier eine hervorragende Möglichkeit, nach der Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten weitere Qualifizierungen im Anwalts- und Rechtsberatungsbereich zu erlangen. Mit Bestehen der Prüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt sei in Baden-Württemberg zusätzlich die Möglichkeit gegeben, ggf. an einer Fachhochschule – auch ohne Fachhochschulreife – ein Studium zu beginnen. Das sei ein zusätzlicher Anreiz zur Fortbildung. (Die RAK Stuttgart berichtete im Newsletter Nr. 6 vom 28.05.2009 - Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung - Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 06.03.2009).

Sodann stellte Frau Rauleder-Roelle den Teilnehmern die organisatorischen Abläufe im Fachstudiengang vor. Schließlich wurden Hinweise zur schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie zur Hausordnung gegeben. Insoweit verwies Frau Rauleder-Roelle auf die Einführungsmappe und die Hilfsmittelverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg, die jeder Teilnehmer an diesem Tag erhalten hatte.

Im Anschluss stellte Frau Rothenbacher das Dozententeam vor:

Richter am OLG Stuttgart Schüler (Mahnverfahren), Staatsanwalt Dr. Hornung (Strafrecht), Oberregierungsrat Dr. Knörr (Personalmanagement), die Fachhochschullehrer Dörndorfer und Schreckenbauer (Zwangsvollstreckung und Immobiliarvollstreckung), Steuerberatering und Rechtsanwältin Felden (Betriebliches Rechnungswesen) sowie FA für Soz-R Ganzhorn (Verfahrensrecht), FAin für Arbeitsrecht Dr. Keppler und RA Böttiger (Arbeits- und Sozialversicherungsrecht), FA für Insolvenzrecht Dr. Schultze (Insolvenzrecht), den Vorsitzenden des Anwaltsgerichts RA und FA für Familienrecht Ruccius und RA Dr. Degen (materielles Recht und Büroorganisation) sowie die Kammermitarbeiter Rauleder-Roelle (Ausbildungswesen) und Gepr. Rechtsfachwirtin Rothenbacher (Gebührenrecht). Der Dozent für Berufsrecht werde in Kürze benannt.

In der Handlungseinheit „Mandatsbetreuung im materiellen Recht“ würden die Studienteilnehmer u.a. den Gutachtenstil erlernen und die Kenntnisse im allgemeinen und besonderen Teil des BGB, im Kaufrecht, im Deliktsrecht, im Familien- und Erbrecht sowie Grundzüge im Handels- und Gesellschaftsrecht vertiefen. Wie ein Anspruch verfahrensrechtlich durchzusetzen sei, werde im Handlungsbereich zum Verfahrensrecht vermittelt. So sei ein Mahnbescheid zwar leicht auszufüllen, jedoch sei die eine oder andere Besonderheit, insbesondere bei Verjährungsproblematiken, zu berücksichtigen.

Was bringen uns die „schönsten“ Titel, wenn der Schuldner im Nachhinein insolvent wird? Diese Frage werde im Fachstudiengang ebenfalls eingehend behandelt werden. In der Handlungseinheit zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht würden fernerhin vielfältige praxisrelevante Fragestellungen behandelt werden.

Als weitere Leistung des Fachstudiengangs wurde das Onlineteilnehmerforum vorgestellt. Hier haben die Teilnehmer die Möglichkeit, über einen ihnen mit separater Post zur Verfügung gestellten Zugangscode im Intranetforum Fragen zu den Skripten der Handlungsbereiche oder allgemein gehaltene Fragen zu stellen. Die Teilnehmer dürfen in dessen auf keinen Fall eingescannte Handakten in das Forum einstellen um dann von den Dozenten zu erwarten, dass diese Vollstreckungsanträge entwerfen.

Nach dem offiziellen Teil der Veranstaltung lud die Rechtsanwaltskammer zu „süßen Stückchen“, Brezeln und Getränken. Es bestand Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit den anwesenden Kolleginnen und Kollegen sowie Dozenten.

Für weitere Informationen zum Ausbildungswesen und zum Fachstudiengang steht Frau Rauleder-Roelle gerne zur Verfügung (E-Mail: fortbildung spamgeschützt @ spamgeschützt rak-stuttgart.de).

 

 

 

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