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NEWS: 10. Oktober 2007

, Autor: Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann

60 Rechtsfachwirtinnen haben Fachstudiengang-Prüfung bestanden - Große Nachfrage nach Absolventinnen

Am 24. September 2007 wurde den 60 stolzen Absolventinnen im Rahmen eines Festakts von Rechtsanwalt Dr. Mario Axmann, Rechtsanwaltskammer Stuttgart,  ihr Abschlusszeugnis verliehen.

Beste Absolventin ist Frau Sandra Seeger aus der Kanzlei Esper, Fritz & Partner, Stuttgart, die die Prüfung mit einer Gesamtnote von 1,8 absolvierte. Dicht dahinter folgen Heidi Luz (2,2) aus der Kanzlei Schiefer & Schmid, Stuttgart und Nathalie Stallmann (2,3) aus der Sozietät Bongen, Renaud & Partner, Stuttgart.

Ohne die hervorragenden Leistungen der Jahrgangsbesten schmälern zu wollen, betonte Dr. Axmann: "trotzdem wollen wir die Zeugnisfeier nicht zu einem Schaulaufen der Besten machen, da alle Teilnehmerinnen des Fachstudienganges Einzigartiges geleistet haben". Er hob dabei das besondere Engagement aller Absolventinnen hervor, die berufsbegleitend über zwei Jahre studiert und eine sehr anspruchsvolle dreitägige schriftliche Abschlussprüfung mit insgesamt zwölf Klausurstunden und eine mehrstündige mündliche Prüfung bewältigt haben. Diese Leistung ist in Anbetracht, dass einige Kursteilnehmerinnen bereits frühzeitig das Handtuch geworfen und den Kurs abgebrochen haben, besonders bemerkenswert.

Der Durchhaltewillen hat sich sogar für diejenigen 19 % der Kursteilnehmerinnen gelohnt, die die Prüfung nicht bestanden haben. Sie erhielten ein Teilnahmezertifikat über die Absolvierung des Kurses und können unter Umständen die Prüfung wiederholen.

Die praxisnah gehaltene Prüfung erstreckte sich auf vier Handlungsbereiche und setzt ein umfangreiches und fachspezifisches Wissen voraus, welches hauptsächlich durch eine schriftliche Fallbearbeitung abgeprüft wird. Wie im ersten juristischen Staatsexamen werden das materielle Recht, die ZPO, das Arbeits- und Sozialrecht und das Strafrecht in Fällen geprüft. Die Prüfungsgebiete reichen im spezifischen Anwaltsbereich vom Kosten- und Gebührenrecht mit PKH über das Mahnverfahren bis zu vertieftem Zwangsvollstreckungsrecht und Berufsrecht. In den "Softskill"-Bereichen werden die Fächer "Personal- und Kanzleimanagement" geprüft. Die Prüfung wird durch das Fach "Rechungswesen" komplettiert.

Es ist aufgrund der extremen Stofffülle und des hohen Prüfungsanspruchs, den die Rechtsanwaltskammer seit über 20 Jahren hat, nicht verwunderlich, dass auch dieses Jahr der Schnitt bei 3,3 lag. Dies macht deutlich, dass keine Noten "verschenkt" werden und Absolventinnen mit befriedigenden Leistungen Bemerkenswertes geleistet haben und über sehr fundiertes Wissen verfügen. Das hervorragende Fachwissen, wurde von Dozenten vermittelt, die allesamt fachspezifische Veröffentlichungen vorzuweisen haben  und sich einen Namen in der Aus- und Weiterbildung von Anwälten und Kanzleipersonal gemacht haben.

Nicht zuletzt deswegen nimmt die Rechtsanwaltskammer Stuttgart in letzter Zeit immer mehr zur Kenntnis, dass verstärkt Rechtsfachwirtinnen bei der Besetzung von Stellen gesucht werden, für die hohe Qualifikationen gefragt sind. Dies gilt auch für solche Stellen, die außerhalb der Anwaltschaft - in Dienstleistung, Wirtschaft und Industrie - besetzt werden. Immer häufiger hört man aus der Anwaltschaft Worte wie "wir müssen aufpassen, dass uns die Industrie nicht die besten Kräfte abwirbt". Aufgrund der sehr anwaltsorientierten Ausbildung der Rechtsfachwirte durch die Kammer droht diese Gefahr eigentlich nicht. "Allerdings, so der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt Frank E.R. Diem, ist seit vielen Jahren leider zu beklagen, dass der wahre Wert, den die Absolventinnen für die Kanzleien haben, zwar erkannt, aber nicht entsprechend vergütet wird". Da die Nachfrage nach hochqualifiziertem Personal in Zukunft steigen wird, wird die Anwaltschaft sich dieser Herausforderung stellen müssen.

Einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung tun all diejenigen Kanzleien, die die Fortbildung ihres Personals fördern. Häufig übernehmen Arbeitgeber daher die Kursgebühren des Rechtsfachwirtskurses. In anderen Fällen werden den Absolventinnen zumindest ausreichend Freiräume für den Kursbesuch und das häusliche Lernen gegeben. Nur in absoluten Ausnahmefällen wird das Desinteresse des Arbeitgebers am nichtjuristischen Personal dadurch dokumentiert, dass den Weiterbildungsmaßnahmen nur mit Widerwillen zugestimmt wird. Eine Absolventin führte treffend aus: "Ein Chef, der einem bei der Weiterqualifizierung nur Steine in den Weg legt, darf sich nicht wundern, wenn die besten Kräfte gehen". Diese Aussage macht deutlich, wie wichtig den Fachkräften die Weiterbildung ist. Daher arbeitet das Fortbildungsinstitut der Kammer bereits an weiteren Qualifikationsmöglichkeiten für fertige Rechtsfachwirtinnen.

Damit soll an den großen Erfolg, den der Fachstudiengang des Fortbildungsinstituts der Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat, angeknüpft und den Absolventinnen neue Perspektiven eröffnet werden. Dies wird auch den neuen 169 Kursteilnehmerinnen zugute kommen, die am 1. Oktober 2007 den Fachstudiengang beginnen und diesen im Herbst 2009 abschließen werden.

 

Prüfungsstatistik im Fachstudiengang für Geprüfte Rechtsfachwirte 2005-2007:

Geprüfte Rechtsfachwirte 2005-2007

Teilnehmer/innen

4 Kurse zu je 20 Personen

80

Teilnehmer an schriftlicher Prüfung

74

Schriftliche Prüfung nicht bestanden

5

Mündliche Prüfung nicht bestanden

7

Rücktritt von Prüfung

2

Erfolgreich bestandene Prüfung

60

 

 

 

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